Das Hörbuch

Unser Hörbuch ist weder prüferspezifisch aufgebaut, noch auf einen bestimmten OLG-Sprengel eingeschränkt.

Wir haben versucht Themen in das Hörbuch aufzunehmen, die als generell vorausgesetzt gelten. 

Das Hörbuch ersetzt daher auch nicht die eigenen Anstrengungen im Lernprozess oder das Erlernen prüferspezfischer Themen. Unser Hörbuch soll dir vielmehr bei der Festigung des Basiswissens behilflich sein und als ergänzende und vor allem flexible Lernhilfe dienen. 

Rabula wird als Hörbuch im Podcastformat ausgeliefert und kann mit allen gängigen Podcast- Playern gehört werden. (Wir empfehlen die Podcast- Player von Apple oder Google)

Inhaltsübersicht

Aufbau des Hörbuchs

Mit unserer Frage-Antwort-Methode wollen wir Dich gezielt auf das Prüfungsszenario vorbereiten. Das Hörbuch ist – wie auch die mündliche Prüfung – nach Prüfungsgebieten gegliedert. Indem wir dich systematisch durch die in § 20 RAPG festgelegten Prüfungsgebiete führen, wollen wir dir helfen, dein Wissen gezielt zu festigen.

Hörbeispiele

Die Prüfung umfasst folgende Rechtsgebiete, wobei die Rechtsgebiete gemäß § 20 Ziffer 5 bis Ziffer 10 zwingend von einem Prüfungskommissar aus dem Kreis der Rechtsanwälte geprüft werden müssen:

§ 20 RAPG

Z1. Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen bürgerlichen Rechts einschließlich von Fällen mit Auslandsbezug und Fällen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.

Hörbeispiel:

Frage 45

Z2. Vertretung vor österreichischen Gerichten im zivilgerichtlichen Verfahren einschließlich von Verfahren nach dem AußStrG und der EO.

Hörbeispiel:

Frage 83

Z3. Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Strafrechts sowie Verteidigung und Vertretung vor Österreichischen Strafgerichten.

Hörbeispiel:

Frage 120

Z4. Vertretung im Anwendungsbereich des österreichischen Strafvollzugsgesetzes.

Hörbeispiel:

Frage 221

Z5. Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Unternehmens- und Gesellschaftsrechts einschließlich des Wertpapier- und des Immaterialgüterrechts sowie Vertretung in Verfahren über den gewerblichen Rechtsschutz

Hörbeispiel:

Frage 241

Z6. Vertretung im österreichischen Insolvenzverfahren.

Hörbeispiel:

Frage 287

Z7. Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen öffentlichen Rechts sowie Vertretung im Verwaltungsverfahren einschließlich der Vertretung vor den österreichischen Gerichten des öffentlichen Rechts und internationalen Gerichtshöfen.

Hörbeispiel:

Frage 332

Z8. Falllösung und Vertretung im österreichischen Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens.

Hörbeispiel:

Frage 396

Z9. Vertragsgestaltung und Urkundenverfassung

Hörbeispiel:

Frage 421

Z10. Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten als Unternehmer und Dienstgeber, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder TerrorismusfinanzierungBerufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten als Unternehmer und Dienstgeber, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (Paragraph 165, StGB) oder Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) sowie Kostenrecht.

Hörbeispiel:

Frage 450

So einfach funktionierts:

Nach dem Kauf senden wir dir den Aktivierungs- Link und deinen persönlichen Lizenzschlüssel per E-Mail zu. 

Sobald du deinen Lizenzschlüssel eingelöst hast, bekommst du ein weiteres E-Mail mit welchem du zum Öffnen deines Rabula Exemplares im Podcastplayer deiner Wahl gelangst.

Fertig 😉

Haftung wegen Weitergabe

Dieses Hörbuch darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede Weitergabe ist strengstens untersagt und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. Die unerlaubte Weitergabe kann auch berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Gewährleistungsausschluss

Rabula dient ausschließlich als unterstützende Lernhilfe und kann die eigenen Anstrengungen im Lernprozess nicht ersetzen. Das Hörbuch ersetzt nicht das selbständige Studium des prüfungsrelevanten Stoffes und ist nicht dazu bestimmt, rechtliche Schlussfolgerungen zu ziehen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.